Willkommen in der Praxis von Dr. Regine Albrecht

Herzlich willkommen in der Praxis für Kinder- und  Jugendmedizin!

Seit April 2021 habe ich mich selbstständig gemacht und bin aus dem MVZ des UKGM in schöne, neue und moderne Räumlichkeiten in Marburg  umgezogen, in denen wir Sie ganz herzlich begrüßen. 

Prävention (Vorsorge) ist für uns ein großes und wichtiges Thema und wir begleiten Ihre Kinder und Sie gerne von der zweiten Vorsorge des Neugeborenen (U2), bis ins junge Erwachsenenalter zur J2 (16.-17. Lebensjahr).


Wir stehen Ihnen auch sehr gerne mit Rat und Tat bei allen Problemen (akuten und chronischen Krankheiten, Verletzungen und Sorgen…) zur Seite.

Eltern-Kind-Parkplätze sind vor der Tür und wir sind auch mit Bus und Bahn gut zu erreichen.

Aktuelles für alle Neugeborenen und kleinen Säuglinge:

Beyfortus ab Montag wohl lieferbar! (Stand 27.10.24)

RSV-Prophylaxe: Beyfortus – Rechtsverordnung ist in Kraft getreten

Stand: 27.09.2024 KV Hessen  Die Rechtsverordnung zum Schutz vor RSV1 ist in Kraft getreten. Hiernach haben Versicherte, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Anspruch auf eine einmalige Versorgung mit Arzneimitteln, die den monoklonalen Antikörper Nirsevimab (Beyfortus) enthalten.
 

Hintergrund: Die STIKO empfiehlt allen Neugeborenen und Säuglingen eine RSV-Prophylaxe mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab (Beyfortus) als Einmaldosis vor bzw. in ihrer 1. RSV-Saison.Wie das RKI in seinem Epidemiologischen Bulletin 26/2024 ausführt, sollen Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, Nirsevimab möglichst im Herbst vor Beginn ihrer 1. RSV-Saison erhalten. Neugeborene, die während der RSV-Saison (üblicherweise zwischen Oktober und März) geboren werden, sollen Nirsevimab möglichst rasch nach der Geburt bekommen. 

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat mitgeteilt, dass die Rechtsverordnung sowohl Kinder, für die die kommende RSV-Saison die erste ist, als auch solche, für die es die zweite ist (beispielsweise im Januar 2024 geborene Kinder), umfasst. Dieser Leistungsanspruch nach der Rechtsverordnung ist allerdings nicht deckungsgleich mit den zugelassenen Anwendungsgebieten von Beyfortus, die für eine regresssichere Verordnung zulasten der GKV zu berücksichtigen sind. 

Beyfortus kann daher nach Auffassung der KBV im Rahmen der Rechtsverordnung unter Berücksichtigung der Zulassung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung nur vor oder in der ersten RSV-Saison bei gesunden Kindern verordnet werden. Danach würden für die kommende RSV-Saison grundsätzlich alle ab April geborenen Kinder für eine RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab berücksichtigt werden. Kinder, für die aufgrund bestehender Erkrankungen eine RSV-Prophylaxe (bis max. 24 Lebensmonate) zulasten der GKV aufgrund des Therapiehinweises des G-BA (Anlage IV Arzneimittel-Richtlinie) bereits möglich war, können weiterhin gemäß des Therapiehinweises versorgt werden.

Verordnung: Da es sich hier nicht um eine Impfung handelt, müssen wir Beyfortus auf einem Einzelrezept zulasten der Krankenkasse des Patienten verordnen. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie eine RSV-Prophylaxe für ihr Kind wünschen. Wir besprechen dann gemeinsam das Vorgehen.

Wichtige Informationen für unsere Praxis!

Wir möchten Sie bitten folgende Punkte bei einem Besuch in unserer Praxis zu beachten:

Wenn Sie einmal einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie uns bitte umgehend Bescheid, denn dann können wir diesen Termin an jemanden vergeben, der dringend auf einen Termin wartet und wir vereinbaren dann einen neuen mit Ihnen.

  1. Tragen bitte sowohl Sie als auch Ihr Kind ab 6 Jahren beim Betreten unserer Praxisräumlichkeiten eine FFP2- oder chirurgische Maske, wenn Sie sich krank fühlen.
  2.  Bitte rufen Sie  unbedingt vor einem Besuch in unserer Praxis an. 
  3. Bitte verzichten Sie auch aus hygienischen Gründen auf das Mitbringen und das Verzehren von Speisen im Warte- und Behandlungszimmer.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen Ihnen gute Gesundheit! 

Dr. Regine Albrecht &  Praxisteam
Marburg, Oktober
 2024

 

 

 

Juni

Das Wichtigste zum Start:             

Kontakt
Am Krekel 51
35039 Marburg

Tel. 06421 – 619 371 0
Fax. 06421 – 619 371 5

Email
info@kinderarztpraxis-albrecht.de (bei dringenden Anliegen bitte telefonisch melden)

Bitte bringen Sie zu Ihren Terminen und den Vorsorgen immer Folgendes mit:

  • Untersuchungshefte, das                                                     gelbe Vorsorgeheft U1-U9  und wenn schon vorhanden auch das  grüne Vorsorgeheft zur U10-J2
  • Impfpass
  • Versicherungskarte
  • Ein großes Handtuch o.Ä. als Unterlage für Ihr Kind (zum Wohlfühlen und zur Schonung der Umwelt)

Im Notfall: 112

Giftnotruf in Mainz: Telefon 06131 19240

Bereitschaftsdienst der KinderärztInnen für dringende Fälle:               Neue Sprechzeiten ab 1.Oktober 2024: Mittwochs von 16-18 Uhr;        Samstags, Sonntags, Feiertags und Brückentags von 10°°-15°° Uhr        im Bereich der Zentralen Notfallambulanz des UKGM Marburg auf den Lahnbergen